Lizenzbedingungen für die Downloads von Software auf dieser Webseite:

Lizenzvertrag / Lizenzbedingungen zwischen dem Downloader / Benutzer der hier auf dieser Webseite gelisteten Scripte

(im folgenden nur Kunde genannt)

und

Wolfgang Kübel, Am Köchhof 34, 50765 Köln über die Lizenzierung von Tradomaten / automatischen Handelssystemen und damit zusammenhängenden  Softwareprodukten

 

I. Nutzungsrechte

1. Wolfgang Kübel gewährt dem Kunden ein entgeltliches, (und sofern nicht explizit aufgeführt - Stichwort "Mietlizenz") zeitlich nicht befristetes und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz) der jeweils gelieferten Software für beliebige eigene Accounts, die dem Eigenhandel dienen und nicht gewerblich genutzt werden.

Für gewerblich genutzte Accounts ("gemanagte Accounts, MAM's, Pamm's, Masteraccounts, Kundengelderverwaltung" etc.pp) ist eine erweiterte, im allgemeinen auch kostenpflichtige individuelle Lizenzierung möglich und zwingend erforderlich! Die Lieferung des Quellcodes gehört nicht zum Lieferumfang.

2. Die Lizenz berechtigt den Kunden zur beliebigen Nutzung auf eigenen, nicht gewerblich genutzten Konten (Accounts), siehe oben. Diese umfaßt die Software-Installation, das Laden der Software in den Arbeitsspeicher und ihren Ablauf. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich die Lizenz nicht. Der Kunde darf insbesondere keinerlei Änderungen und Übersetzungen oder weitere Vervielfältigungen der Software vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln. Änderungen, zu denen Wolfgang Kübel nach Treu und Glauben die Zustimmung nicht verweigern darf (§ 39 Abs. 2 UrhG), sind statthaft.

3. Wolfgang Kübel ist Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an der Software sowie des dazugehörigen Quelltextes. Hinweise auf Lizenznehmer, Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche Schutzrechte, die sich auf oder in der Software befinden, dürfen weder verändert, beseitigt noch sonstwie unkenntlich gemacht werden.

4. Der Kunde darf die Software weder vermieten noch verleihen. Eine Übertragung der Lizenz an der Software auf einen Dritten ist nicht zulässig. Der Kunde darf die Software weder zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren noch disassemblieren. Im übrigen bleiben §§ 69d, 69e UrhG unberührt.

II. Gewährleistung

Wolfgang Kübel gewährleistet - gemäß den Vorschriften der §§ 434 ff BGB -, daß die Software mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluß von Softwarefehlern nicht möglich.

III. Haftung.

Wolfgang Kübel haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihm verursacht wurden und maximal bis zu einem Betrag in Höhe der vom Kunden bezahlten Lizenzgebühr. Wolfgang Kübel haftet bei Fahrlässigkeit nicht für mittelbare und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn und entstandene Verluste.

Jede Prognose über zukünftige Kursentwicklungen und vorgenommene Handelsaktivitäten beinhalten keinerlei Gewährleistung und stellen kein Versprechen auf künftige Gewinne dar, auch nicht stillschweigend. Gewinne in der Vergangenheit stellen grundsätzlich keine Garantie für zukünftige Gewinne dar, dies gilt insbesonders für automatische Handelssysteme.

Jede Haftung dahingehend wird ausgeschlossen. Dies wird mit dem Kauf und dem Download ausdrücklich vom Kunden akzeptiert !!!

Sonstige Bestimmungen

1. Etwaige Nebenabreden zu diesem Lizenz-Vertrag sind nur wirksam, wenn sie von Wolfgang Kübel schriftlich bestätigt worden sind; das gilt auch für eine Aufhebung dieser Bestimmung.

2. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln.

3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Nochmal der Risikohinweis:

Jede Prognose über zukünftige Kursentwicklungen und vorgenommene Handelsaktivitäten beinhalten keinerlei Gewährleistung und stellen kein Versprechen auf künftige Gewinne dar, auch nicht stillschweigend. Gewinne in der Vergangenheit stellen grundsätzlich keine Garantie für zukünftige Gewinne dar, dies gilt insbesonders für automatische Handelssysteme. Jede Haftung dahingehend wird ausgeschlossen.

W I C H T I G:

Der Inhalt dieses Lizenzvertrages wird mit dem Kauf und dem Download ausdrücklich vom Kunden vollumfänglich akzeptiert !!!

Die Software enthält Schutzmechanismen, die einen illegalen Einsatz wirksam verhindern.

Um die Software korrekt zu lizenzieren benötige ich das Ergebnis des LizenzCheck Scripts, ausgeführt auf einem beliebigen Chart in Ihrem Metatrader Konto. Fordern Sie das Script bei mir an, kopieren es in Ihren Script Ordner und ziehen es dann von dort auf einen Chart. Im Tab Experts können Sie dann das Ergebnis sehen, siehe Beispiel unten. Ich benötige die Information zwischen den spitzen Klammern, gekennzeichnet mit dem roten Kringel. Am einfachsten ist es die gesamte Zeile zu kopieren und per Mail zu verschicken.

grafische Dartsellung des Lizenzchecks

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